Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, dass ab 2025 Apothekerinnen und Apotheker alle Impfungen gemäss nationalem Impfplan bei Personen ab 16 Jahren vornehmen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass keine Kontraindikation, Schwangerschaft, Immunschwäche oder Autoimmunkrankheit vorliegt. Vorbehalten bleiben Impfungen mit Lebendimpfstoffen sowie Impfungen im Off-Label-Bereich.